EINLADUNG zur JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Dienstag, 28. Februar 2024, um 18,00 Uhr im Vortragssaal des Kärntner Landesarchivs, Klagenfurt, St. Ruprechterstraße 7
TAGESORDNUNG:
Begrüßung durch den Präsidenten
Feststellung der Beschlussfähigkeit (§ 4 der Statuten)
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist dies zu Beginn nicht der Fall, so ist die statutengemäß geladene Hauptversammlung mit gleicher Tagesordnung nach Ablauf einer Viertelstunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
- Tätigkeitsbericht
- Bericht des Rechnungsführers
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Rechnungsführers und des Vorstandes
- Vorschau auf die Veranstaltungen 2024
- Allfälliges
Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen bis spätestens Montag, 19. Februar 2024 schriftlich im Büro der Gesellschaft eingelangt sein.